Start und Landung geglückt
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15.02.202112.02.2021: Staatsrat Cordßen begrüßt Unterstützung von Bund und Ländern durch Erstattung der Vorhaltekosten.
Die beteiligten Bundesministerien für Verkehr und Finanzen haben sich gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen auf die Erstattung von insgesamt 400 Millionen Euro für die zwölf Verkehrsflughäfen im Bundesinteresse – zu denen auch der Flughafen Bremen zählt – verständigt. Darüber hinaus unterstützt der Bund weiterhin die drei großen Flughäfen, an denen er als Gesellschafter beteiligt ist.
„Das ist eine gute Nachricht für die wichtigsten deutschen Flughäfen und somit auch für den Flughafen Bremen. Mit der Offenhaltung während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 hat der Flughafen in einer Zeit, in der es keinen kommerziellen Flugverkehr gab, seine wichtige Funktion zum Beispiel für die Abwicklung von Sanitätsflügen oder für die Anlieferung von Schutzausrüstung und medizinischem Material aufrechterhalten. Deshalb haben wir gemeinsam mit anderen Flughafenstandorten und -betreibern hier eine Unterstützung und Beteiligung des Bundes an den Kosten gefordert. Ich begrüße daher die nun erfolgte Verständigung, mit der wir die im genannten Zeitraum angefallenen Vorhaltekosten in Höhe von ca. 12 Millionen Euro zur Anrechnung bringen können, für die die Freie Hansestadt Bremen ihren hälftigen Anteil bereits geleistet hat“, sagt Staatsrat Tim Cordßen, Aufsichtsratsvorsitzender der Flughafen Bremen GmbH. „Der Flughafen Bremen hat für den gesamten nordwestdeutschen Raum eine wichtige Funktion und stellt die internationale Anbindung für den Wirtschaftsstandort sicher. Die Anerkennung dieser hohen Bedeutung durch das von Bund und Ländern vereinbarte Unterstützungspaket ist von großer Bedeutung. Als alleiniger Gesellschafter des Flughafen Bremen hat die Freie Hansestadt Bremen derzeit eine hohe Belastung zu tragen, deshalb ist die Unterstützung des Bundes für uns ein ganz wichtiges Signal“, so Staatsrat Cordßen abschließend.
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