Rund fünf Millionen Euro für Digitalisierungs- und KI-Projekte
21.03.2023Neues Mitglied im AVIASPACE BREMEN e.V.: Droniq GmbH
29.03.2023- b.r.m. Technologie und Managementberatung erhält Zuschlag für eine Durchführbarkeitsstudie zum
- Gefördert wird die Studie durch das FEI-Programm der Bremer Aufbaubank (BAB)
Der Einsatz von Drohnen (UAS = Unmanned Aircraft System) für industrielle, universitäre, behördliche, sicherheitsdienstliche und weitere zivile Zwecke wird in den nächsten Jahren stark ansteigen und vermutlich das Aufkommen im bemannten Flugverkehr übertreffen.
Um dieses Drohnenflugaufkommen zu ermöglichen, wurde auf Basis der EU Durchführungsverordnung 2021/664 ein neues Luftraumelement (Geozone) geschaffen und in die bestehenden Luftraumstruktur eingebettet. Dieser sogenannte „U-Space“ („Luftraum“ für unbemannte Flugsysteme) kann als Bündel verschiedener Rahmenbedingungen und Regelungen verstanden werden, welche den Einsatz von Drohnen ermöglichen. Es existieren verschiedene Ansätze für die Abgrenzung des U-Space: Ein erster Ansatz verfolgt die strikte Abgrenzung vom U-Space innerhalb des Luftraums hinsichtlich seiner maximalen Höhe und geographischen Ausdehnung. „Dieser ist als erster Nutzungsansatz zwar sinnvoll, wird perspektivisch dem zu erwartenden Drohnenflug- Ansprüchen aber nicht gerecht werden“, erklärt Harald Rossol, geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens b.r.m. und Betreiber des Flugplatzes Oldenburg-Hatten. Alternativ existiere ein integrierter Ansatz, für den diese strikte räumliche Abgrenzung keine zwingende Voraussetzung ist. Nur dieser integrierte Ansatz biete einen vollständigen Entwicklungsumfang für den potentiellen Drohnenflug-Verkehr. Er wird von der b.r.m. verfolgt.
b.r.m. plant Bewerbung als europaweite UAS-Leitstelle USSP
Basierend auf den Ergebnissen des vorangegangenen LuRaFo-Projektes VTOL-EGM, den Erfahrungen aus dem Betrieb des UAS-Testzentrum (Hatten-UAS) auf dem Flugplatz Oldenburg-Hatten, und vor allem auf ihrer eigentlichen Tätigkeit als Rechenzentrum und IT-Dienstleister, möchte sich die Firma b.r.m. zukünftig als europaweite UAS-Leitstelle bewerben und zertifizieren lassen. „Neben der Ausarbeitung der essentiellen USSP-Dienste (Netz-Identifizierungsdienst, Geo-Sensibilisierungsdienst, UAS-Fluggenehmigungsdienst, Verkehrsinformationsdienst, Wetterinformationsdienst, Dienst zur Konformitätsüberwachung und sonstige, vom Mitgliedstaat festzulegende Dienste) sollen weitere Funktionen, wie die Datensicherheit und -konsistenz im Rechenzentrums-Betrieb, Green-IT Konzepte, die Anbindung zu Flugsicherungsorganisationen, sowie eine DSGVO- konforme digitale Transformation berücksichtigt werden“, sagt Harald Rossol. Die beantragte Durchführbarkeitsstudie soll dazu dienen, das Vorhaben der b.r.m., ein USSP im Kontext eines Rechenzentrums aufzubauen, genauer zu bewerten.
Nächsten Meilensteine
Bis zum 31.03.2023 ist der Meilenstein 1 mit der Durchführung folgender Arbeiten abgeschlossen: • Identifikation von relevanten bzw. verwertbareren Ergebnissen aus dem LUV- Projekt, und entsprechende Anpassung und Berücksichtigung im weiteren Verlauf der Durchführbarkeits-Studie.
• Vollständige Identifikation der relevanten Stakeholder an folgenden Stellen zwecks Einbindung in den weiteren Studienverlauf: o CAA, NAA o ANSP o UAS-Betreiber o UAS-Entwickler
Die Studie umfasst den Zeitraum 01.01.2023-30.06.2023
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Ansprechpartner:
b.r.m. Technologie- und Managementberatung
Harald Rossol
Schwachhauser Heerstraße 214
D- 28213 Bremen
+49 421 341494