Wissenschaft persönlich: Andreas Vogel
18.11.2018Senat beschließt Fortsetzung des Beschäftigungs-politischen Aktionsprogramms (BAP) ab 2019
20.11.201820.11.2018: Am heutigen Tag (20.11.2018) hat der Senat eine Richtlinie zur Gewährung einer Prämie bei erfolgreich abgeschlossener Aufstiegsfortbildung auf den Weg gebracht. Die Prämie von 4.000 Euro kann von Bremer Absolventinnen und Absolventen, die Ihre Fortbildung ab dem 1. Januar 2019 insgesamt abgeschlossen haben, beantragt werden.
Aufstiegsfortbildungen sind das zentrale Instrument, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in nichtakademischen Berufsfeldern die notwendigen theoretischen und fachpraktischen Kenntnisse zu vermitteln, um in ihren Berufen künftig auch Fach- und Führungspositionen einnehmen zu können. Die Möglichkeit, diese Positionen mit gut qualifizierten Nachwuchskräften besetzen zu können, gehört zu den zentralen Standortfaktoren der regionalen Wirtschaft. Um zukünftig in ausreichendem Maße Nachwuchskräfte zur Absolvierung einer Aufstiegsfortbildung zu motivieren, soll die Teilnahme durch die Gewährung der Aufstiegsfortbildungs-Prämie attraktiver gemacht werden. Sie soll außerdem die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung unterstreichen und den Weg in die berufliche Bildung interessanter machen.